Was kostet ein Hörgerät? Wie viele Extras Sie wirklich brauchen und was die Kasse bezahlt
Schwerhörigkeit gehört für viele zu den Erschwernissen, mit denen sie im Alter zu kämpfen haben. Mit einem individuell angepassten Hörgerät kann hier aber sehr gut unterstützt werden. Wichtig ist hier auf ein hohes Maß an Funktionalität zu setzen. Anschließend stellt sich die Frage: Was kostet ein Hörgerät? In diesem Beitrag finden Sie die Antwort auf alle Fragen.
Was kostet ein Hörgerät mit der Unterstützung der Krankenkasse?
Nach einem Beschluss des Spitzenverbandes der Krankenkasse erhalten alle, die gesetzlich krankenversichert sind, für den Kauf eines Hörgerätes eine Unterstützung in Höhe von bis zu 784,94 Euro pro Ohrseite. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Anspruch auf zuzahlungsfreie Hörhilfen besteht, dieser umfasst neben der Anpassung und dem Testen des Geräts auch die Wartung sowie eine allfällige Reparatur.
Dabei ist zu beachten, dass die gewählten Hörhilfen individuell geeignet und hochwertig, vor allem aber medizinisch notwendig sein müssen. Wer sich für ein teureres Gerät entscheidet, als von der gesetzlichen Leistung umfasst ist, der muss dieses selbst finanzieren. Wie viel ein Hörgerät dann genau kostet, hängt von den Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Hörakustikern ab.
Beachtenswert ist, dass die Kassen einen deutlich geringeren Betrag für das zweite Hörgerät übernehmen, wenn ein Betroffener für beide Ohren Hörhilfen benötigt.
5 Klassen von Hörgeräten
Am Markt der deutschen Hörgerätehersteller sind in etwa 2000 unterschiedliche Hörgeräte im Angebot zu finden, die eine sehr große Preisspanne aufweisen. Doch nicht immer ist das teuerste Gerät automatisch das Beste oder Geeignetste, immerhin können aufgrund der individuellen Hörschwäche oder der persönlichen Ansprüche die Wünsche sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Hersteller haben bei den Hörgeräten eine Klassifizierung von 3 bis 5 vorgenommen, doch für den Konsumenten sind die Bezeichnungen nicht wirklich einheitlich erkennbar. Diese Leistungsklassen können jedoch eingeteilt werden:
Basisklasse – das sogenannte Kassengerät
Hier betragen die Kosten ungefähr 800 Euro. Die Leistung dieser Hörgeräte besteht darin, den Träger in seinem Hörvermögen in einer relativ ruhigen Umgebung bei Einzelgesprächen zu unterstützen. Es gibt eine gesetzliche Regelung, wonach die Hörhilfen dieser Klasse, die zuzahlungsfrei sind, immer dem aktuellen Stand der Technik entsprechen müssen.
Dazu zählt auch ein gewisses Maß an Digitaltechnik, mit dem das Hörgerät individuell eingestellt werden kann. Zudem kann das Gerät zwischen Sprache und Umgebungsgeräuschen unterscheiden, wobei die Mindestwerte bei 4 Kanälen, 3 Hörprogrammen sowie eine Rückkoppelungs- und einer Störschallunterdrückung sowie einer Mikrofon-Rauschunterdrückung liegen. Zudem ist eine Verstärkungsleistung von bis zu 75 Dezibel gegeben.
Die Einstiegsklasse
Hier belaufen sich die Kosten für das Hörgerät auf 800 bis 1200 Euro, manchmal sind sogenannte Einstiegs-Hörgeräte auch für ca. 1000 Euro erhältlich. Mit diesen Geräten versteht der Betroffene die Menschen auch in lauterer Umgebung, wobei dank der höheren Bandbreite auch der Klang deutlich besser ist. Die technische Leistung bei diesen Geräten liegt bei 6 bis 8 Kanälen, dazu 4 Hörprogramme sowie ein automatisches Richtmikrofon und eine höhere Bandbreite bei der Verstärkungsleistung.
Die Mittelklasse
Bei der Mittelklasse der Hörgeräte liegt die preisliche Spanne zwischen 1200 und 200 Euro. Die Lautstärke wird hier vollautomatisch an die Umgebung angepasst, Windgeräusche werden unterdrückt und das Hören sehr hoher bzw. tiefer Klänge wird möglich. Zudem wird technisch mehr geboten, unter anderem 8 bis 12 Kanäle, dazu 4 – 5 Hörprogramme und ein verbessertes Richtungshören dank mehrkanaliger Richtmikrofone. Zusätzlich gibt es oft eine kabellose Verbindung zu externen Audioquellen wie TV-Gerät oder Musikanlage und Smartphone und eine Ohr-zu-Ohr-Synchronisation bzw. eine Steuerung mittels einer Fernbedienung.
Die Oberklasse
Preislich liegen diese Hörgeräte bei 2000 bis 2500 Euro. Hörgeräte dieser Klasse bieten ein deutlich verbessertes Raumklanggefühl, womit der Träger sogar wieder Konzerte und Theateraufführungen besuchen kann. Sämtliche Leistungen der Geräte aus der Mittelklasse werden hier in deutlich höherer Qualität geboten, was bedeutet, dass es 16 Kanäle dazu 5 bis 6 Hörprogramme gibt. Die Automatik ist selbstlernend, das heißt, das System der Hörgeräte kann im Laufe der Zeit störende Nebengeräusche und Hintergrundlärm immer besser unterdrücken.
Die Premiumklasse
In diesem Bereich liegen die Hörgeräte in der Preisklasse ab ca. 2500 Euro. Geboten wird dabei eine technische Ausstattung mit einem Richtmikrofon, womit sämtliche Geräusch rundum wieder gut wahrgenommen werden. Ohne den Kopf bewegen oder drehen zu müssen, kann einem Gesprächspartner gefolgt werden, wenn sich dieser bewegt. Technisch werden hier 20 Frequenzkanäle und bis zu 7 Hörprogrammen geboten, wobei immer ein besonders natürlich wirkender Klang gewährleistet ist. Auch der Tragekomfort der Geräte überzeugt in dieser Preisklasse.
Was kostet ein Hörgerät und das Verbrauchsmaterial?
Es liegt auf der Hand, dass die Anschaffungskosten der Hörgeräte selbst am meisten zu Buche schlagen. Doch auch die laufenden Kosten, etwa für das Verbrauchsmaterial, sollte nicht unterschätzt werden. Dazu zählen vor allem die Batterien, die es meist in sogenannten Blisterpackungen, also in einer Packung mit 6 Stück, im Handel gibt. Dieser reicht je nach Gebrauch der Hörgeräte zwischen 15 und 30 Tage.
Auch der sogenannte Cerumenfilter, der bei In-Ohr-Hörgeräten sowie RIC-Hörgeräten, also externen Modellen, zum Schutz vor Ohrenschmalz verwendet werden, gehört ebenso zum Verbrauchsmaterial. Der Filter sollte bei beiden verwendeten Hörgeräten ungefähr einmal pro Monat getauscht werden, aber natürlich sonst auch bei Bedarf, etwa bei übermäßiger Produktion von Ohrenschmalz im Ohr. Abhängig vom Hersteller gibt es diese Cerumenfilter in Packungen von 6 bis 15 Stück.
Zu den Verbrauchsmaterialien zählen auch noch sogenannte Trocknungskapseln, die ca. einmal monatlich verwendet werden und weitere Pflegeartikel wie Ultraschall-Reinigungsgeräte.
Neben diesen Verbrauchsmaterialien gibt es auch optionales Zubehör, etwa Fernbedienungen, um die Hörgeräte zu steuern, aber auch Streamer, die die Geräte mit dem TV-Gerät oder dem Radio verbinden. Transmitter wiederum machen externe Geräte wie Fernseher Bluetooth fähig.
Für die Pflege gibt es Zusatzmaterialien wie Trockenboxen zur Aufbewahrung oder Schallkanal-Bürsten, die zur Reinigung verwendet werden.
Wer zahlt Reparaturen von Hörgeräten?
Notwendige Reparaturen von Hörgeräten können viele Ursachen haben, etwa Feuchtigkeit, wenn Schweiß eindringt. Aber auch die Kontakte bei den Batterien können korrodieren ebenso wie die Verstärkereinheiten. Damit versagt die Funktion des Hörgerätes komplett.
Ebenso gibt es Reparaturbedarf, wenn beispielsweise die Mikrofone verstopfen bzw. Batteriefachverschlüsse oder externe Hörereinheiten abknicken oder brechen. Die Bezuschussungsverordnung der Krankenkasse für ein Hörgerät enthält auch eine Reparaturpauschale, bei der innerhalb von sechs Jahren kleinere Reparaturen kostenmäßig abgedeckt sind. Handelt es sich um Basishörgeräte, die komplett durch die Krankenkasse finanziert werden, kann diese Reparaturpauschale in Höhe von ca. 150 Euro auch ausreichen. Wer sich für ein Modell der höheren Leistungsklasse entscheidet, muss bei Reparaturen naturgemäß auch mit höheren Kosten rechnen. Dann ist die Überlegung in Bezug auf den Abschluss einer Hörgeräteversicherung zu überlegen.
Den Hörgeräte-Akustiker sorgfältig wählen
Ein Hörgerät gibt es als Kassenleistung bei erstmaliger Anschaffung auf Rezept. Dazu muss im Vorfeld eine Untersuchung beim Ohrenarzt erfolgen. Es ist ratsam, sich mit der Verordnung bei seiner Krankenkasse zu erkundigen, welche Hörgeräteakustiker als Vertragspartner von dieser anerkannt werden.
Ist dies geklärt und hat sich der Betroffene dann für einen Akustiker entschieden, gilt es, gemeinsam mit diesem das passende bzw. geeignete Hörgerät zu finden. Dann wird ein entsprechender Kostenvoranschlag gestellt, der gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung an die Kasse geschickt wird. Zu beachten ist, dass erst nach deren schriftlicher Zusage gewährleistet ist, dass die Kosten in Form des Festbetrages für das gewählte Hörgerät auch tatsächlich übernommen werden.
Was ist die Mehrkostenerklärung des Versicherten?
Wer unter einer Hörschwäche leidet und ein Hörgerät benötigt, sollte sich keinesfalls zu einem Gerät mit Eigenanteil drängen lassen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, hier ein medizinisch erforderliches Gerät zur Verfügung zu stellen. In vielen Fällen sind die Modelle, für die kein Eigenanteil zu zahlen ist, auch ausreichend, um die Hörqualität wieder deutlich zu steigern.
Findet sich für den Versicherten allerdings kein passendes Gerät, das seinen medizinischen Bedarf abdeckt, sollte er Kontakt mit seiner Krankenkasse aufnehmen. Denn auch wenn er vom Hörakustiker die sogenannte Mehrkostenerklärung zur Unterschrift erhält, wonach er sich verpflichtet, die notwendige Zuzahlung zu seinem Hörgerät selbst zu zahlen, ist bei medizinischer Notwendigkeit der Antrag an die Krankenkasse sinnvoll.
Kosten für Hörgeräte steuerlich geltend machen
Wer seine Hörgeräte in der jährlichen Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen möchte, der sollte dazu ein ärztliches Attest beilegen. Vom Finanzamt wird dann die sogenannte zumutbare Belastung angerechnet, die der Betroffene in jedem Fall selbst zahlen muss. Diese liegt abhängig vom Familienstand und vom individuellen Einkommen bei ein bis sieben Prozent des Einkommens. Neben den Anschaffungskosten für das Hörgerät selbst können auch Kosten für Reparaturen oder Batterien bzw. die Fahrtkosten zum Hörgeräteakustiker geltend gemacht werden.
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