Wurde Ihr Pflegebedarf richtig eingeschätzt?
Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben das Gefühl, dass ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde oder sie nicht die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht. Doch wie lässt sich feststellen, ob die Einschätzung tatsächlich gerechtfertigt ist?
Wir helfen Ihnen, Ihren individuellen Pflegebedarf zu prüfen und die Entscheidung der Pflegekasse professionell zu bewerten. Sollte eine falsche Einstufung oder Benachteiligung vorliegen, unterstützen wir Sie beim Widerspruch damit Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen!
Um Ihnen Sicherheit zu geben, bieten wir eine kostenlose pflegefachliche Zweitmeinung zu Ihrem Pflegegrad an. In einem persönlichen Telefonat analysieren unsere Pflegeexperten gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation. Am Ende des Gesprächs erhalten Sie eine fundierte Einschätzung darüber, ob ein Widerspruch oder ein Erst- bzw. Höherstufungsantrag erfolgversprechend ist.
Warum eine Zweitmeinung einholen?
Eine professionelle Einschätzung gibt Ihnen Sicherheit und kann entscheidend dazu beitragen, Ihren tatsächlichen Pflegebedarf korrekt bewerten zu lassen. Sie eröffnet Ihnen die Möglichkeit:
Unklarheiten zu beseitigen und offene Fragen zu klären
Eine unabhängige Einschätzung Ihres Pflegegrades zu erhalten
Wichtige Argumente für einen möglichen Widerspruch zu sammeln
In der Medizin ist es üblich, vor wichtigen Therapieentscheidungen eine zweite Meinung einzuholen. Warum sollte das nicht auch für die Beurteilung des Pflegegrades gelten?

.
.
Nutzen Sie jetzt unseren Pflegegrad-Rechner
Prüfen Sie Ihre Einstufung und erhalten Sie kostenfrei eine fundierte Zweitmeinung.
Gerne beraten wir Sie anschließend telefonisch zu den nächsten Schritten.
Auf Wunsch begleiten wir Sie persönlich durch den gesamten Prozess kompetent, zuverlässig und an Ihrer Seite.
Beratungsbesuch nach §37,3 SGB XI – Ihre Pflegequalität im Fokus
Unser Beratungsbesuch dient nicht nur der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege, sondern bietet Ihnen auch eine individuelle und umfassende Beratung.
Während des Besuchs klären wir Sie über Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse auf und beantworten all Ihre Fragen rund um die Pflege. Unser Ziel ist es, Sie und Ihre pflegenden Angehörigen bestmöglich zu unterstützen.
Gesetzlich vorgeschriebene Intervalle für Beratungsbesuche:
Pflegegrad 2 – 5 → 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 1 → Freiwillig 1x pro Halbjahr
Gut zu wissen: Jeder zweite Beratungsbesuch kann digital stattfinden in der Sprechstunde Online!
Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite, damit Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal nutzen können.

-Wussten Sie das jeder zweite Beratungstermin Digital stattfinden darf-
Die Kosten für den Beratungsbesuch rechnen wir in den meisten Fällen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Privatversicherte erhalten diese wie gewohnt erstattet.
Erstanträge von Pflegeleistungen
Um alle Ihnen zustehenden Pflegeleistungen erhalten zu können, sollte bereits der erste Antrag auf den Punkt sein. Daher prüfen wir folgende Aspekte bei Ihrem Erstantrag und beraten Sie hierbei fachkundig:
.
Wir sorgen dafür, dass kein Detail vergessen wird.
Vorbereitung auf Ihre Pflegebegutachtung
Wir verschaffen uns vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz (bundesweit) einen strukturierten Überblick über Ihre persönliche Situation. Dabei berücksichtigen wir Ihre gesundheitlichen Einschränkungen sowie den bestehenden Unterstützungsbedarf.
Auf Grundlage der aktuellen Begutachtungsrichtlinien nehmen wir eine fachliche Einschätzung zum möglichen Pflegegrad und zu den daraus resultierenden Leistungsansprüchen vor.
Eine sorgfältige Vorbereitung kann dazu beitragen, dass Ihre individuelle Situation im Begutachtungsverfahren vollständig und nachvollziehbar dargestellt wird.
Durch unsere Erfahrung im Bereich der Pflegeberatung unterstützen wir Sie dabei, relevante Aspekte klar und verständlich zu formulieren.
Widerspruch
Pflegegrad abgelehnt oder falsch eingestuft?
Wir setzen uns für Ihr Recht ein!
Sie haben einen Bescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist? Wir prüfen Ihr Gutachten und Ihre Unterlagen sorgfältig, um Ihre Erfolgsaussichten in einem Widerspruchsverfahren realistisch einzuschätzen.
Mit einer Vollmacht übernehmen wir auf Wunsch die komplette Abwicklung des Widerspruchs professionell und zuverlässig.
Ein Widerspruch ist oft der richtige Weg, wenn:
Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft oder abgelehnt wurde.
Eine Höherstufung verweigert wird, obwohl sich Ihr Pflegebedarf erhöht hat.
Die Pflegekasse die Auszahlung Ihres Pflegegeldes verweigert, weil keine Pflegeperson benannt ist.
Lehnen Sie sich entspannt zurück wir kümmern uns um alles! Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir das gesamte Verfahren für Sie, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen.
.
In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten begleiten wir Sie in allen Fällen!

Pflege-Schulungen
Pflegeschulungen, Praktisches Wissen für die häusliche Pflege
Die Betreuung eines Angehörigen zu Hause erfordert nicht nur viel Engagement, sondern auch praktisches Pflegewissen. Doch das lässt sich erlernen!
Wir bieten Ihnen individuell zugeschnittene Pflegeschulungen, die genau auf Ihre Situation abgestimmt sind.
Unsere Pflegeexperten kommen direkt zu Ihnen nach Hause und zeigen Ihnen Schritt für Schritt:
Wichtige Handgriffe für die tägliche Pflege
Den rückenschonenden Transfer aus dem Bett
Den Umgang mit Demenzpatienten und vieles mehr
Gut zu wissen: In den meisten Fällen übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten für die Schulung!
