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Urlaub von der pflege

Doch viele Angehörige, die einen hilfsbedürftigen Menschen zu Hause betreuen und pflegen, gönnen sich selten eine Auszeit.
Weil sie schlichtweg nicht wissen, wie sie den Urlaub von der Pflege organisieren sollen.

Wie eine Urlaubsvertretung im Einzelfall organisiert werden kann, sollte sich an den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientieren. Verlassen etwa Hilfsbedürftige die gewohnte Umgebung nur ungern, ist es sinnvoll, jemanden zu beauftragen, der den Pflegebedürftigen zu Hause betreut, während der vertraute Helfer die Seele baumeln lässt.

Was ist Verhinderungspflege (Ersatzpflege)?

Ganz gleich, ob eine Familienfeier, ein Kino- oder Arztbesuch oder eine Reise ansteht:

Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen zahlt in solchen Fällen, in denen die Pflegeperson befristet  ausfällt, Verhinderungspflege (Ersatzpflege). Dies ist selbstverständlich bei Urlaub der Fall. Aber auch eine stundenweise Verhinderung kann durch die Verhinderungspflege überbrückt werden.

Der Besuch im Kino, der Arztbesuch oder auch der Zoobesuch mit dem Enkel oder eine familiäre Feier können eine solche stundenweise Verhinderung sein. Zu einer längeren befristeten Verhinderung zählen zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt (der Pflegeperson), oder eine mehrtägige berufliche Fortbildung.

Wichtig zu wissen: Eine Pflegeperson ist jemand, der den Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegt. Dies können Angehörige (z.B. Ehefrau, Tochter, Sohn), aber auch Nachbarn oder Freunde sein.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die Fragen zur Ersatzpflege haben, können sich an uns wenden.
Im Einzelgespräch erläutern wir bei Ihnen zuhause, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen und klären den Hilfebedarf.

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Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt sein?

Gezahlt wird die Verhinderungspflege für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.

Ein Leistungsanspruch besteht erst, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der ersten Verhinderungspflege bereits seit sechs Monaten gepflegt hat (Vorpflegezeit), auch wenn zu dieser Zeit nur Pflegegrad 1 vorlag oder noch keine Einstufung erfolgt ist. Zum Zeitpunkt der Verhinderungspflege muss allerdings Pflegegrad 2 vorliegen.

Was ist die Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege: Wer den Pflegebedürftigen rund um die Uhr versorgt wissen will, kann sich für eine Unterbringung und Versorgung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung entscheiden. Unterkunft und Mahlzeiten müssen Hilfsbedürftige in diesem Falle allerdings selbst zahlen. Viele Pflegeheime halten für diesen Zweck Betten bei Bedarf bereit. Interessenten sollten jedoch frühzeitig fragen, ob zum gewünschten Datum noch Plätze frei sind, da es Engpässe geben kann.

Urlaub im Pflegehotel: Wer nicht auf den gemeinsamen Urlaub verzichten will, kann den Pflegebedürftigen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung am Urlaubsort unterbringen, wenn es dort eine entsprechende Wohnanlage gibt. Auch immer mehr Pflegehotels bieten ihren bedürfnisorientierten Service für eine gemeinsame Unterbringung an. Auch hier kann bei anerkannten Hotels eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Diese Möglichkeiten gelten allerdings nur für Reiseziele innerhalb Deutschlands.