Die Verhinderungspflege: Eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige leisten tagtäglich eine enorm wichtige und anspruchsvolle Arbeit. Doch auch sie benötigen hin und wieder eine Pause, sei es für Urlaub, eigene Krankheit oder andere Verpflichtungen. Hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel – eine Leistung der Pflegeversicherung, die genau für solche Fälle geschaffen wurde.

Was ist die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung, die pflegebedürftigen Menschen zusteht, deren pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind. Das kann aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen wichtigen Gründen der Fall sein. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflegeperson oder einen Pflegedienst.

Anträge und Voraussetzungen

Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  • Die Pflege muss bereits seit mindestens sechs Monaten von einer Privatperson (in der Regel ein Angehöriger) durchgeführt worden sein.
  • Der Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Oft genügt ein formloser Antrag, doch manche Kassen haben auch spezielle Formulare.

Leistungen der Verhinderungspflege

Die Pflegekasse übernimmt für maximal sechs Wochen pro Jahr die Kosten der Verhinderungspflege bis zu einer Höhe von 1.612 Euro. Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder im selben Haushalt lebende Personen erbracht, ist der Erstattungsbetrag auf das 1,5-fache des Pflegegeldes beschränkt. Bei nicht verwandten Personen oder professionellen Pflegekräften wird die volle Summe übernommen.

Zusätzlich kann der nicht ausgeschöpfte Betrag der Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) auf die Verhinderungspflege übertragen werden, sodass maximal 2.418 Euro im Jahr zur Verfügung stehen.

Pflege durch Angehörige und nicht verwandte Personen

Sowohl Angehörige als auch nicht verwandte Personen können die Verhinderungspflege übernehmen. Allerdings gibt es dabei unterschiedliche Erstattungsregeln. Pflegt ein naher Angehöriger (z.B. Kinder, Eltern, Geschwister), der nicht im selben Haushalt lebt, den Pflegebedürftigen, wird die Leistung in Höhe des Pflegegeldes erstattet. Bei nicht verwandten Personen oder professionellen Pflegekräften wird der volle Betrag der Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro übernommen.

Besonderheiten zu beachten

  • Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Um die Kosten für eine längere Abwesenheit zu decken, kann die nicht genutzte Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden.
  • Erholungsphasen für Pflegende: Nutzen Sie die Verhinderungspflege, um eigene Kraftreserven zu schonen und langfristig die Pflegequalität zu sichern.
  • Genaue Dokumentation: Führen Sie sorgfältige Aufzeichnungen über die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege, um bei der Pflegekasse eine reibungslose Abrechnung sicherzustellen.

Die Verhinderungspflege ist somit eine essenzielle Unterstützung für pflegende Angehörige, die ihnen ermöglicht, auch einmal eine Pause einzulegen und sich selbst zu erholen, ohne die Versorgung des Pflegebedürftigen zu gefährden.

 

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Frau im Rollstuhl mit Pflegefachkraft, vermittelt vom Pflegestützpunkt NRW, Pflegeberatung Hasenbank